Trauung

Wir meinen, Gott ist die Liebe (vgl. 1. Joh 4,16). Ob in Partnerschaft oder Ehe – wenn zwei Menschen sich finden, die sich lieben, dann ist es schön, wenn Sie Verantwortung füreinander übernehmen.In jeder Liebesbeziehung kann sich Gottes Liebe zu den Menschen, zum Leben und seine Treue spiegeln. Das protestantische Eheverständnis beinhaltet die gegenseitige Übernahme von Verantwortung zweier Menschen. In der Trauhandlung wird diese Verantwortung für den Partner/die Partnerin vor Gott und einer Gemeinde versprochen. Dieses Versprechen soll ein Leben lang halten – „in guten wie in schlechten Tagen“.

            Trauen Sie sich? Dann trauen wir Sie!

 

Praktische Hinweise

In unserer Gemeinde ist es in beiden Kirchen (Immanuel- und Nazarethkirche) möglich eine Trauung zu feiern.

Nehmen Sie so bald als möglich Kontakt mit unserem Pfarramt auf, um einen passenden Trauungsstermin zu vereinbaren!

 

Häufige Fragen

Kann ich auch nur in der Kirche (ohne Standesamt) heiraten?

Bei der kirchlichen Trauung wird die bestehende, verantwortungsvolle Beziehung zweier sich liebender Menschen gesegnet. Aber ohne das Standesamt geht es nicht. Denn dort übernehmen Sie ganz offiziell vor Gesetz und Gesellschaft Verantwortung füreinander. Bevor Sie zur Kirche kommen, sind Sie also vor dem Standesbeamten durch Ihr Jawort ein Paar geworden. Wir meinen, auf einer solchen verantwortungsvollen Beziehung liegt ein besonderer Segen. Diesen möchten wir bei der kirchlichen Hochzeit sichtbar machen, ja: besingen und gemeinsam feiern.

Wann kann ich in der Kirche heiraten?

Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Pfarrerin bzw. den zuständigen Pfarrer, um den Hochzeitstermin und vorhergehende passende Traugespräch zu vereinbaren. Das Traugespräch hat zwei Aufgaben: Zum einen bereiten die Brautleute gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ihre Trauung vor. Es werden formale Aspekte geklärt und der Ablauf des Gottesdienstes, den die Brautleute aktiv mitgestalten können. Zum zweiten dient das Vorgespräch dazu, über die Bedeutung der christlichen Ehe und des christlichen Glaubens in der Partnerschaft nachzudenken. Da dies sehr persönliche Themen sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass sich im Traugespräch ganz neue Seiten der Partnerin oder des Partners zeigen.

Muss ich für eine evangelische Hochzeit Kirchenmitglied sein?

Bei evangelischen Trauungen muss mindestens ein Partner bzw. eine Partnerin der evangelischen Kirche angehören. Im Fall einer „konfessionsverbindenden Partnerschaft“ (evangelisch/ katholisch) ist ein gemeinsamer Gottesdienst zur Trauung möglich – entweder in der evangelischen oder in der katholischen Kirche – nach Wunsch auch unter Mitwirkung von Geistlichen beider Konfessionen.

Was passiert, wenn die Ehe trotz unseres Trauversprechens scheitert?

Natürlich gibt es Partnerschaften, die scheitern. Das ist bitter, und dennoch glauben wir an einen Gott, der auch da Fülle, neue Anfänge und Lebensglück schenken möchte, wo unsere menschlichen Möglichkeiten und Wünsche zerbrechen. Ihre Gemeinde und ihre Pfarrerinnen und Pfarrer möchten Sie in guten und schweren Zeiten begleiten. Sprechen Sie uns an!

Ich bin geschieden – kann ich wieder kirchlich heiraten?

Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe für ein ganzes Leben geschlossen. Dennoch können zwei Menschen in ihrer Ehe aneinander scheitern. Nach einem solchen Scheitern und einer Scheidung ist in der evangelischen Kirche eine erneute Trauung möglich. Voraussetzung dazu ist allerdings die Bereitschaft, im Traugespräch gemeinsam mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin die eigene Beteiligung am Konflikt zu reflektieren sowie die Gründe der Trennung aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen. Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns einfach persönlich an!

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften?

Gerne begleiten wir auch Frauen oder Männer in homosexuellen Partnerschaften mit Seelsorge und Segen. Sie sind bei uns selbstverständlich als Mitglieder und als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde herzlich willkommen – und schon längst aktiv.

Die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sind in der Evangelischen Kirche schon lange nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Nach einem Beschluss der bayerischen Landeskirche vom November 1993 können homosexuelle Paare durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer gesegnet werden. Diese Segnung ist allerdings keine öffentliche Trauung.

Unseren Gemeindemitgliedern bieten wir die gottesdienstliche und segnende Begleitung ihrer Partnerschaft im Zusammenhang mit der öffentlichen »Eintragung« an. Dafür gelten ähnliche Voraussetzungen wie für Trauungen (s.o.): Mindestens einer der Partner muss der evangelischen Kirche und unserer Gemeinde angehören.