COVID-Regeln
Seit dem 1.05.2022 gilt bei uns die Maskenpflicht (FFP2-Masken) in Gottesdiensten und Veranstaltungen nur innerhalb der Gebäude und dann, wenn kein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Davon unbesehen wird das Tragen von Masken in den geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen.
Die 3G/2G-Kontrollen am Eingang sind aufgehoben.
Weitere Infos: Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)