Arno Hartung (vom KV gewählter Vertrauensmann)
Michaela Kalenberg (vom KV gewählte stellvertretende Vertrauensfrau)
Stefanie Ahrberg
Erika Behrendt
Dr. Bärbel Dodt
Florian Glas
Herbert Hoch
Dr. Martin Hock
Barbara Krohne
Dr. Wolf Peter Oettinger
Frank Purschke
Ruth Stark
Hauptamtliche
(qua Amt Mitglieder des Kirchenvorstands mit unterschiedlichem Stimmrecht)
Johannes Beck
Markus Rhinow
Christine Heilmeier
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsteam einer Kirchengemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten darin gemeinsam an der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, von der Gestaltung der Gottesdienste und des Konfirmandenunterrichts über das Ortskirchenvermögen und die kirchlichen Gebäude bis hin zur Förderung des Gemeindeaufbaus.
Die Zahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde, in unserem Fall sind es 12 im Jahr 2018 gewählte bzw. berufene Vertreter, verstärkt um unsere Pfarrer.
Dieses Leitungsgremium trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt, wobei alle Mitglieder unserer Gemeinde ab 14 (falls konfirmiert) bzw. ab 16 wahlberechtigt sind.
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen finden 2024 statt.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes stehen gerne für die Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Aufgaben
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der "Leitlinien kirchlichen Lebens", also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.
Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten, Gemeinde am Ort und gesamtkirchliche Prozesse.
In der Periode 2018-2024 werden in den Gemeinden auch Themen und Projekte initiiert, die die evangelische Kirche in Bayern insgesamt beschäftigen wie beispielsweise die Wahl der neuen Landessynode durch die Kirchenvorstände; die Umsetzung der Landesstellenplanung erfordert oft regionale Kooperationen; das Projekt Immobiliensicherung für nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidungen und vieles mehr.
Gremien
- Beschließender Finanzausschuss
- Beschließender Kindergartenausschuss
- Beschließender Bauausschuss
- Kuratorium Kulturkirche